Kulturpolitisches Handlungsprogramms des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler::
beschlossen durch die Bundesdelegiertenversammlung am 26./27. Oktober 2013 in München
Auf dem Frankfurter Künstlerkongress 1971 begann der BBK mit der Arbeit auf Bundesebene unter dem Motto "Mehr Solidarität zum gemeinsamen Handeln". Seitdem hat er auf verschiedenen Ebenen erreicht, dass die Belange der Künstlerinnen und Künstler in der Öffentlichkeit besser berücksichtigt werden. Der BBK sieht seine Arbeit als Teil der Kulturpolitik an. Die Aktivitäten des Bundesverbandes beschränken sich daher nicht allein auf berufsständische Interessen, diese werden vielmehr in kulturpolitische Zusammenhänge eingeordnet. Die nach der Wiedervereinigung in den neuen Bundesländern gegründeten Landesverbände wurden zeitnah in den Bundesverband aufgenommen und sind seither auch im Bundesvorstand vertreten.
SELBSTVERSTÄNDNIS
Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) ist die Berufsvertretung der freischaffenden bildenden Künstlerinnen und Künstler in Deutschland. Als Dachverband der Landesverbände mit ihren Regional- bzw. Bezirksverbänden vertritt er die Interessen der Künstlerinnen und Künstler gegenüber der Bundesregierung, nachgeordneten Behörden und in Europa, die die Rahmenbedingungen für künstlerische Berufe in der Innen-, Finanz-, Rechts-, Sozial- und Außenpolitik setzen und die Kunst an den Bauvorhaben des Bundes verwalten.
Für seine Mitglieder koordiniert der BBK auf Wunsch seiner Landesverbände Vorgänge und Ausstellungen, die länderübergreifend stattfinden. Darüber hinaus realisiert er Vorhaben, die – bewilligt durch Bundesministerien – im gesamten Bundesgebiet Wirkung entfalten.
AUFBAU
Der BBK vertritt derzeit bundesweit rund 10.000 Mitglieder, er ist basisdemokratisch strukturiert.
Die Bundesdelegiertenversammlung mit den Delegierten aller Landesverbände tritt alle vier Jahre zusammen. Sie wählt den Bundesvorstand und beschließt das Arbeitsprogramm.
Zwischen den Delegiertenversammlungen tagt mindestens einmal jährlich der Bundesausschuss, der in diesem Zeitraum die Funktionen der Delegiertenversammlung übernimmt. Er besteht aus je einem Vertreter der Landesverbände und dem Bundesvorstand.
Der Bundesvorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Vorsitzenden und fünf Beisitzerinnen und Beisitzern. Die Bundesdelegierten wählen einen der beiden Vorsitzenden zur Sprecherin bzw. zum Sprecher des Bundesvorstandes.
Über seinen gemeinnützigen Förderverein KULTURWERK realisiert der BBK im Sinne der Satzung dieses Vereins verschiedene Aktivitäten. So gibt das KULTURWERK z.B. die Zeitschrift kultur politik heraus und informiert über berufsspezifische Fragestellungen und allgemein kulturpolitische Themen.
Der Bundesvorstand vertritt seine Mitglieder
in der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, die die Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche der bildenden Künstlerinnen und Künstler gegenüber den Verwertern und Nutzern in Deutschland und Europa vertritt;
in der Stiftung Sozialwerk der VG Bild-Kunst, die bildenden Künstlerinnen und Künstlern Unterstützung in Notlagen, bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit oder im Alter gewährt. Die Mittel der Stiftung Sozialwerk stammen aus den Erträgen der VG Bild-Kunst;
im Vergabebeirat der Berufsgruppe I der VG Bild-Kunst;
in der Stiftung Kulturwerk, die Projekte im Bereich der Bildenden Kunst unterstützt;
in der Stiftung Kunstfonds, die die zeitgenössische bildende Kunst fördert und zwar mehrheitlich in Selbstverwaltung der Künstlerinnen und Künstler;
in der Initiative Urheberrecht, dem Zusammenschluss der wichtigsten Urheberverbände
im “Archiv für Künstlernachlässe der Stiftung Kunstfonds", das gesamte Werkkomplexe der jüngeren Kunst fachgerecht erfasst, sichert und aufbewahrt und sie im institutionellen Ausstellungsbetrieb der interessierten Öffentlichkeit zeigt.
in der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK), die als deutsches Nationalkomitee der International Association of Art (IAA) und als Mitglied in der Deutschen UNESCO-Kommission die Interessen der Künstlerinnen und Künstler der Bundesrepublik Deutschland wahrnimmt. Weitere Mitglieder der IGBK sind neben dem BBK der Deutsche Künstlerbund und die GEDOK;
im Sachverständigenkreis Kunst am Bau des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung;
im Förderverein Bundesstiftung Baukultur e.V.;
im Deutschen Kunstrat, der Sektion Bildende Kunst im Deutschen Kulturrat, dem Spitzenverband von mehr als 230 Bundeskulturverbänden aus dem Kultur- und Medienbereich; über den Deutschen Kunstrat bringt der Bundesvorstand seine Sachkenntnis in verschiedene Fachausschüsse des Deutschen Kulturrates ein;
im Beirat und im Widerspruchsausschuss für bildende Kunst der Künstlersozialkasse;
im Trägerverein "Haus der Kultur e. V." in Bonn
in der Bundesakademie für kulturelle Bildung Wolfenbüttel
DIE BUNDESGESCHÄFTSSTELLE HAT IHREN SITZ IN BERLIN UND EIN BÜRO IM BONNER "HAUS DER KULTUR"
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Der BBK betreibt vielfältige Medienarbeit, um seinen Mitgliedern und Kooperationspartnern in Kunst und Kultur die eigenen Standpunkte und Forderungen nahe zu bringen. Unter anderem veröffenlicht er:
kultur politik
Die Vierteljahreszeitschrift kultur politik befasst sich in wechselnden Schwerpunktthemen mit Fragen der beruflichen und sozialen Lage bildender Künstlerinnen und Künstler, mit neuen künstlerischen Arbeitsfeldern, Rechts- und Steuerfragen sowie mit der Künstlerförderung. Darüber hinaus informiert die kultur politik über die aktuellen Ausstellungen der BBK-Verbände und bietet einen Überblick an, der die gesamte Breite an Ausschreibungen wiedergibt.
Reihe "ProKunsT"
Mit „ProKunsT“ legt der BBK eine praxisorientierte Publikationsreihe vor, die bildenden Künstlerinnen und Künstlern, aber auch Kultureinrichtungen und –verwaltungen aller Ebenen vielfältige Informationen zu zahlreichen berufsspezifischen Themen wie z. B. dem Urheber- und Steuerrecht, der Künstlersozialkasse und Altersversorgung, der Kunst am Bau und der kulturellen Bildung bietet. Die stets hinsichtlich veränderter Gesetzeslagen aktualisierten Beiträge werden durch zahlreiche Musterverträge und Checklisten ergänzt.
Präsentation zeitgenössischer bildender Kunst
Ein wichtiger Teil der Öffentlichkeitsarbeit ist die Präsentation von zeitgenössischer bildender Kunst. Diesen Part übernehmen vorrangig die Landes- bzw. Regionalverbände mit regelmäßigen Ausstellungsprogrammen in mehr als dreißig Galerien. Der Bundesverband ergänzt diese breit gefächerten Aktivitäten mit der bundesweiten Kunstaktion „ZEITGLEICH-ZEITZEICHEN“ und der bisher alle drei Jahre stattfindenden Ausstellung anlässlich der Vergabe des Gabriele Münter Preises.
Homepage des BBK - www.bbk-bundesverband.de
Die Homepage des BBK bietet Künstlerinnen und Künstlern und anderen Interessenten eine Zusammenstellung berufsspezifischer und kulturpolitischer Informationen. Sie wird regelmäßig aktualisiert und erweitert.
Newsletter
In einem monatlichen Newsletter informiert der Bundesvorstand über seine laufenden Aktivitäten. Außerdem finden sich dort Berichte aus den Landesverbänden und berufsrelevante Hinweise. Der BBK wird diese mediale Praxis fortsetzen und ausbauen.
Symposien
Der BBK veranstaltet bundesweite Symposien zu unterschiedlichen Themen von kultur- und berufspolitischer Relevanz. Die Referate und Diskussionen werden immer in einer Publikation dokumentiert, wie z.B. von den Symposien „Jäger und Sammler“, „Mit den besten Empfehlungen“, „Was macht die Kunst?“ oder „ProKunsT5“. Auch in Zukunft wird der BBK Symposien mit berufsspezifischen Inhalten durchführen.
Publikationen
Neben den Dokumentationen der Symposien gab der BBK weitere, das Berufsfeld „Künstler“ betreffende, jeweils öffentlich geförderte Publikationen heraus:
ProKunsT5
WOW – Kunst für Kids
Bewegung Kunst
Studie über die wirtschaftliche und soziale Situation bildender Künstlerinnen und Künstler
Kataloge „ZEITGLEICH-ZEITZEICHEN“
Vierzig Jahre BBK
Derartige Publikationen sollen auch in Zukunft herausgegeben werden.
WEITERE HANDLUNGSEBENEN UND AKTIVITÄTEN
Bundespolitische Aspekte
Die Bundesrepublik Deutschland versteht sich als Kulturnation. Obwohl die Kulturhoheit bei den Ländern liegt, hat der Bund Kompetenzen und kulturelle Gestaltungsmöglichkeiten, die sich direkt auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen künstlerischer Produktion auswirken, so in der Steuergesetzgebung, im Urheberrecht oder in der Künstlersozialversicherung.
Der BBK befürwortet das kulturpolitische Engagement des Bundes und den Fortbestand der Kulturstiftungen des Bundes und der Länder. Der BBK fordert die Verankerung eines Kooperationsgebotes im Grundgesetz, durch das Bund, Länder und Kommunen zur Zusammenarbeit im Bereich der Förderung von Kultur und Bildung verpflichtet werden.
Der BBK bringt sich in Anhörungen der Bundestagsausschüsse, insbesondere des Ausschusses für Kultur und Medien sachkompetent ein, um sich dort für verbesserte Rahmenbedingungen künstlerischer Produktion einzusetzen.
Die "Deutsche Künstlerhilfe" des Bundespräsidenten ist eine wichtige Kulturförderung in Deutschland. Der BBK fordert, dass die Länder ihren Anteil dem des Bundes angleichen und die Vergabe transparent gehandhabt wird.
Die letzte umfassende statistische Erhebung im Kulturbereich wurde 1973 vorgenommen. Der BBK fordert die Bundesregierung auf, eine Neuauflage des "Künstler- Reports" in Auftrag zu geben, der auf den Erkenntnissen und Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ aufbaut und diese berücksichtigt.
Der BBK begrüßt diese Handlungsempfehlungen. Er setzt sich weiter für ihre vollständige Umsetzung auf den Ebenen des Bundes, der Länder und der Kommunen ein.
Der BBK fordert die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz.
Der BBK befürwortet die Einrichtung eines Bundeskulturministeriums, wie dies auch von der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ vorgeschlagen wurde, und fordert, die dafür notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen.
In einem Kulturstaat sind Künstlerförderung und Stipendien eine vornehmliche Aufgabe der öffentlichen Hand und ein hohes Gut für die Kunst. Um sicherzustellen, dass die Förderungen ihren eigentlichen Zweck erreichen, sollten sich die Auslober durch den BBK beraten lassen. Der BBK begrüßt die Nachwuchsförderung durch Stipendien und Kunstpreise und fordert zugleich, entsprechende Unterstützung auch anderen Altersgruppen von Künstlerinnen und Künstlern zuteil werden zu lassen.
Der BBK setzt sich dafür ein, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Kulturauftrag verstärkte Aufmerksamkeit schenkt, d.h. Kulturberichterstattung muss gleichberechtigt neben anderen Themenbereichen, wie z. B. Sport und Folklore, in seinem Programm und zu angemessenen Sendezeiten berücksichtigt werden.
INTERNATIONALE ASPEKTE
Der internationale Austausch von Kunst, Künstlerinnen und Künstlern in Europa und darüber hinaus gibt den Kulturschaffenden wichtige Impulse für ihre Arbeit und das gegenseitige Verständnis und trägt zur positiven Wahrnehmung Deutschlands in anderen Ländern bei. Die EU beeinflusst die wesentlichen Rahmenbedingungen in ihren Mitgliedsstaaten. Der BBK verfolgt aufmerksam diese Entwicklung und nimmt Einfluss über die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen.
Der EU-Binnenmarkt bedarf in vielen zu erwartenden Veränderungen eindeutiger Regelungen. Notwendig sind hier vor allem Förderprogramme, die nicht die Event-Kultur befördern, sondern dem kulturellen Austausch in großer Breite dienen. Das Antragswesen für EU-Programme muss vereinfacht werden.
Der BBK fordert, bei Harmonisierungsbestrebungen z.B. im Steuerrecht, im Urheberrecht und in der Sozialversicherung, die in Deutschland erreichten Standards nicht zu unterschreiten und bietet die Einbeziehung seiner Fachkompetenz an.
Die Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) - sie wird getragen vom BBK, dem Deutschen Künstlerbund und der GEDOK - arbeitet aktiv in verschiedenen europäischen Künstlerorganisationen mit. Der BBK setzt sich dafür ein, dass sich die IGBK künftig verstärkt und ausschließlich für berufspolitische Belange auf EU-Ebene engagiert.
Der BBK wird seine freundschaftlichen Verbindungen zu den ausländischen Kollegen ausbauen und pflegen, dazu gehört die Organisation von Ausstellungen und Projekten wie auch ein Förderprogramm für direkten Atelieraustausch. Die Bündelung dieser Maßnahmen dient dazu, Deutschland als Kulturnation darzustellen und mit dem Dialog der Kulturen einen Beitrag zum Frieden und der Verständigung zu leisten. Deshalb fordert der BBK, dass das Auswärtige Amt bzw. das Institut für Auslandsbeziehungen (IfA) die Mittel zur Unterstützung der oben genannten Aktivitäten deutlich erhöht, um das ehrenamtliche Potential des BBK im Interesse der positiven kulturellen Außendarstellung der Bundesrepublik uneingeschränkt nutzen zu können.
BILDUNG/AUSBILDUNG/FORTBILDUNG
Der BBK tritt dafür ein, die Ausbildung an den deutschen Kunstakademien um die Bereiche Kulturwirtschaft (Marketing und Betriebswirtschaft), Urheberrecht und kulturelle Bildung zu erweitern.
Ästhetische und kulturelle Bildung ist eine wesentliche Voraussetzung für die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung. Aus diesem Grunde fordert der BBK – gerade unter dem Aspekt der Ganztagsschulen - in den jeweiligen Bundesländern an öffentlichen Schulen die Einführung bzw. den Ausbau von Programmen wie "Künstler an Schulen", die eine ästhetische Bildung von Kindern und Jugendlichen im Ganztag gewährleisten. Hierfür sollten Künstlerinnen und Künstlern kostenlose Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Der BBK fordert in allen Bundesländern die angemessene Berücksichtigung und Einbeziehung bildender Künstlerinnen und Künstler in die Bildungsprogramme der Offenen Ganztagsschulen. Hierzu sollten entsprechende Rahmenverträge mit den jeweiligen BBK-Landesverbänden geschlossen werden. Außerdem sollten auch für außerschulische Projekte ästhetischer Bildung Mittel zur Verfügung stehen.
Der BBK tritt für eine Ausweitung des Bildungsangebotes in den musischen Fächern, insbesondere der bildenden Kunst und Musik an allen allgemein bildenden Schulen ein. Die Verkürzung der Schulzeit von 13 auf 12 Jahre darf unter keinen Umständen zu Lasten des musischen Bereiches gehen.
Der BBK fordert, dass auch in Zukunft die finanzielle Existenz von Kunstvereinen, Artotheken, Künstlerhäusern, Kulturzentren und Galerien sichergestellt sein wird. Die Ankaufsetats für zeitgenössische Kunst sowie die Fonds zur Pflege der Kunstwerke der Museen und Sammlungen müssen erhöht werden.
Die letzte Auflage der Langzeitstudie des BBK „Die wirtschaftliche und soziale Situation bildender Künstlerrinnen und Künstler“ (2011) zeigt, dass sehr viele Künstlerinnen und Künstler neben ihrer künstlerischen Arbeit auch auf dem Feld der kulturellen Bildung tätig sind.
Diese Erkenntnisse decken sich auch mit den Ergebnissen einer weiteren Studie, die der BBK im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) durchgeführt und in der Publikation „WOW – Kunst für Kids“ und einem Leitfaden für die Entwicklung von Projekten ästhetischer Bildung veröffentlicht hat. Die Publikation und Datenbank „Bewegung Kunst“ greift den hohen Fortbildungsbedarf auf.
Im Rahmen des Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ setzt der BBK sein Engagement in diesem Bereich fort.
Der BBK fordert Länder und Kommunen, aber auch andere Träger auf, Projekte ästhetischer Bildung breiter als bisher zu generieren und dabei den Leitfaden zu berücksichtigen.
Zu einer professionellen Berufsausübung gehört auch die stete Fortbildung. Dies beinhaltet auch den Besuch von Kunstmuseen und Kunstausstellungen. Daher fordert der BBK, dass professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler in allen öffentlichen und öffentlich geförderten Museen freien Eintritt erhalten.
WIRTSCHAFTSPOLITIK
Neben ihrer kulturstiftenden Bedeutung sind Werke der bildenden Kunst Güter von hohem wirtschaftlichem Wert. Deshalb fordert der BBK von der Politik, auch in Krisenzeiten verstärkt in den Kulturbereich zu investieren.
Der BBK fordert, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in den Programmen der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft die spezifischen Belange der Künstlerinnen und Künstler berücksichtigt.
Der BBK mahnt bei den Förderinstitutionen des Bundes die Bereitstellung von Sicherheiten oder Bürgschaften an, um Künstlerinnen und Künstler in die Lage zu versetzen, z.B. Kunst-am-Bau-Aufträge der öffentlichen Hand zu realisieren.
STEUERPOLITIK
Der BBK setzt sich für die Ausgestaltung eines kulturfreundlichen Steuerrechtes ein. Er fordert:
den ermäßigten Umsatzsteuersatz für bildende Kunst in Deutschland beizubehalten und auf eine Entsprechung im EU-Geltungsbereich hinzuwirken;
einen Sonderausgabenfreibetrag für den Ankauf von Kunstwerken lebender Künstlerinnen und Künstler einzuführen;
Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Investitionen im Bereich Kunst am Bau durch private Bauherren zu schaffen;
auflagenbegrenzte künstlerische Fotografien und Siebdrucke als klassische Techniken anzuerkennen und dafür den ermäßigten Umsatzsteuersatz anzuwenden;
den Zolltarif an die aktuellen künstlerischen Entwicklungen anzupassen.
URHEBERRECHT
Das deutsche Urheberrecht hat einen hohen Standard innerhalb Europas, den es zu halten und auszubauen gilt, auch für die neuen Medien.
Auf der Basis des Urhebervertragsgesetzes strebt der BBK Rahmenvereinbarungen mit Nutzerverbänden an, die Richtlinien für die angemessene Vergütung der Urheber sicherstellen.
Der BBK setzt sich dafür ein, dass Künstlerinnen und Künstler für ihren Aufwand bei der Ausrichtung von Ausstellungen eine angemessene Vergütung erhalten. Der BBK fordert, dass das Recht auf eine Ausstellungsvergütung im Urheberrecht verankert wird. Bis dies verwirklicht ist, fordert der BBK, bei öffentlich geförderten Ausstellungsprojekten in den jeweiligen Kostenplänen zwingend die Berücksichtigung von Ausstellungsvergütungen vorzusehen.
Der BBK fordert die Bundesregierung auf, bestehende Ausnahmeregelungen vom Ausschließlichkeitsrecht im Bildungs- und Wissenschaftsbereich einem Praxistest zu unterziehen und die Einführung des Modells „Extended Collective Licencing“ zu prüfen. Er fordert die Einführung einer Hinterlegungspflicht für die Geräte- und Speichermedienvergütung. Das Urhebervertragsrecht ist weiterzuentwickeln.
Der BBK setzt sich sowohl national als auch auf europäischer Ebene für starke Verwertungsgesellschaften unter staatlicher Aufsicht ein. Sie garantieren in Verhandlungen mit den Nutzern eine sichere Vertretung der Interessen der Urheber. Verwertungsgesellschaften sichern über ihre internationalen Netzwerke die Wahrnehmung der Urheberrechte weltweit. Dadurch können sie auch Nutzern die Rechte am weltweiten Repertoire aus einer Hand anbieten. In beiden Funktionen sind sie für die Aufrechterhaltung der kulturellen Vielfalt unerlässlich.
Der BBK fordert eine gesetzliche Grundlage für die Wahrnehmung von Rechten an Werken, deren Urheber nicht mehr identifiziert werden können („verwaiste“ Werke). Nur Verwertungsgesellschaften können diese Aufgabe erfüllen.
Der BBK fordert die Einführung eines Künstlergemeinschaftsrechts im Urheberrecht. Auch nach Ablauf der 70-jährigen Schutzfrist müssten dann für bestimmte Nutzungen von Werken Vergütungen gezahlt werden, die im Grundsatz der zeitgenössischen Kunstszene zugute kommen sollen.
KUNST AM BAU UND IM ÖFFENTLICHEN RAUM
Kunst im öffentlichen Raum und in staatlichen Gebäuden bietet der Bevölkerung die Chance, sich mit bildender Kunst auseinander zu setzen. Sie erhöht die Lebensqualität unserer Städte und Gemeinden und fördert die Kommunikation. Entsprechende Projekte schaffen andererseits Arbeitsfelder für Künstlerinnen und Künstler und bieten ihnen die Möglichkeit, ihre künstlerische Kompetenz öffentlich einzubringen.
Der BBK begrüßt die Weiterentwicklung des „Leitfaden Kunst am Bau“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und fordert die Länder und Kommunen auf, diesen zu übernehmen.
Der BBK fordert, dass bei engen Wettbewerben stets Künstlerinnen und Künstler aus dem gesamten Bundesgebiet berücksichtigt werden. Die Bevorzugung einer Region ist nicht hinnehmbar.
Der BBK fordert, dass Juries stets wechseln, mit Juroren aus verschiedenen Bundesländern besetzt werden und die Vorschläge des BBK Berücksichtigung finden.
Der BBK begrüßt die Arbeit des Sachverständigenkreises Kunst am Bau des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf Bundesebene und fordert seine Fortführung. Er bringt dort seine spezielle Fachkompetenz ein.
Ergänzend zum „Leitfaden Kunst am Bau“ bietet das entsprechende Kapitel in der BBK-Publikation ProKunsT5 praktische Handreichungen zu Ausschreibungen und organisatorischen Fragen sowohl für Künstlerinnen und Künstler als auch für Auslober.
Der BBK fordert, auch bei Verkehrs- und Ingenieurbauten die Beteiligung bildender Künstlerinnen und Künstler vorzusehen. Für Kunst in Kreisverkehren sind entsprechende Vorgaben zu formulieren, um Unfälle zu vermeiden.
SOZIALE ABSICHERUNG - KÜNSTLERSOZIALKASSE
Die 1983 geschaffene Künstlersozialkasse (KSK) bietet Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit zur sozialen Absicherung hinsichtlich ihrer Kranken- und Rentenversicherung. Allerdings bedürfen insbesondere rentenberechtigte Künstlerinnen und Künstler einer existenzsichernden Ergänzung der Altersversorgung, für die entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen sind.
Der BBK setzt sich für den Erhalt und die Stabilisierung der KSK ein, die unter anderem durch die Überprüfung abgabepflichtiger Unternehmen sicherzustellen ist. Die Bundesregierung muss Maßnahmen ergreifen, die das wohl austarierte Finanzierungssystem der Künstlersozialversicherung zukunftssicher machen.
Der BBK fordert die Bundesregierung auf, durch Sonderregelungen angemessene Renten für Künstlerinnen und Künstler zu gewährleisten.
Der BBK setzt sich dafür ein, dass die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsmarkt – sog. Hartz IV-Regelungen – Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit bieten, sich durch Ausübung ihres Berufes aus einer wirtschaftlichen Notsituation zu befreien.
Die staatlichen Leistungen sollen dazu dienen, die künstlerische Existenz zu sichern um die wirtschaftliche Unabhängigkeit wieder zurück zu gewinnen.
Zur Erreichung dieses Ziels müssen nach Meinung des Bundesverbandes auch Kosten für Atelier und Materialen für einen angemessenen Zeitraum über die staatliche Hilfe finanziert werden.
Die Möglichkeit, Einnahmen gegen Betriebskosten aufzurechnen, wird auf Vorschlag des BBK bereits seit 2005 eingeräumt.
Der BBK fordert, den Künstlerinnen und Künstlern ausschließlich berufsnahe Arbeitsangebote zu vermitteln, um ihre Eingliederung ins Arbeitsleben zu fördern.
Bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern sollen – wie in manchen Großstädten – Sachbearbeiter, die mit den Rahmenbedingungen künstlerischen Schaffens vertraut sind, für die Beratung von Fallmanagern und Künstlerinnen und Künstler zur Verfügung stehen.
KÜNSTLERINNEN
Die berufliche und private Ausgangssituation der Künstlerinnen erfordert nach wie vor besondere Aufmerksamkeit.
Mit der langjährigen Auslobung des "Gabriele Münter Preises" hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein wichtiges Zeichen gesetzt. Der BBK fordert, die Preisvergabe und die in diesem Rahmen stattfindende Ausstellung auch in Zukunft durch das zuständige Ministerium sicherzustellen.
SCHLUSSBEMERKUNGEN
In den Parlamenten des Bundes, der Länder und Gemeinden werden kulturelle Entscheidungen getroffen, die Interessen der Künstlerinnen und Künstler unmittelbar berühren, deshalb sollten auch die politischen Parteien Kunstschaffende in die politische Meinungsbildung einbeziehen.
Der BBK fordert die Berufung von Kunstbeiräten auf allen entsprechenden Verwaltungsebenen und die Beteiligung bildender Künstlerinnen und Künstler bei der Vorbereitung kulturpolitischer Beschlüsse in den jeweiligen Gremien.
Komplexere Gesellschafts- und Wirtschaftssysteme erfordern neue Vorgehensweisen in allen Lebensbereichen. Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler bietet seine Kompetenz und Bereitschaft zum gestaltenden Mitwirken allen Gesellschaftsgruppen an.
Die Bundesdelegiertenversammlung des BBK, München 2013
Weitere Informationen:
Kulturpolitisches Handlungsprogramm (pdf-Datei)